Nahversorgungszentrum Westerham

Dieser Beitrag erschien als Leserbrief unter dem Titel „Betroffene einbinden“ am 24.05.2016 im Mangfallboten

Das geplante NVZ wird von vielen Bürgern begrüßt, die eine Verbesserung des Warenangebots in der Gemeinde erhoffen. Aber die Konsequenzen werden noch nicht wahrgenommen. Die neue Verkaufsfläche wird rund 3400 m2 betragen, fast genau so viel wie die der derzeitigen  Märkte in der Gemeinde. Zusätzlich wird ab 2018 der ehemalige Lidl-Markt wieder zur Verfügung stehen. Nicht alle Kaufmärkte werden dann überleben. Der  Konkurrenzkampf  der großen Handelsketten kann  dem Bürger im Grunde egal sein. Nicht egal sein sollten ihm aber zurückbleibende Bauruinen, Landschaftsverbrauch und das Schicksal der Mitarbeiter, die die Folgen dieses Wettbewerbs zu tragen haben.

Auch die Festsetzungen des Landesentwicklungsprogramms werden beim NVZ nicht eingehalten. Neue Kaufmärkte sind demnach direkt an die Siedlungen anzubinden. Außerdem darf die verbrauchernahe Versorgung der zentralen Orte nicht beeinträchtigt werden. Das betrifft den Ortsteil Feldkirchen, wenn dort Märkte schließen müssen. Beides ist beim NVZ nicht erfüllt, aber durch Unterstützung von Ministerin Aigner konnten diese Vorgaben des Freistaates ausgehebelt werden.

Die Grünen haben in der letzten Gemeinderatssitzung kritisiert, dass die Verfügbarkeit von alternativen Flächen näher am Westerhamer Ortszentrum nicht geprüft wurde. Sie hatten eine Zurückstellung des Projektes und eine Prüfung von Alternativen gefordert, zumal auch die Dorfentwicklung Westerham (DEW) beklagt hatte, dass sie nicht  involviert war, obwohl sie unbedingt hätte eingebunden werden müssen. Laut Bürgermeister ist es jetzt für mögliche Alternativen zu spät. Dabei wird über das Projekt offenbar schon seit zwei Jahren verhandelt, aber nicht mit allen Betroffenen.

Günther Polz

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