Kein Einsatz des krebsverdächtigen Herbizidwirkstoffs Glyphosat auf Flächen der Gemeinde Feldkirchen-Westerham
1. Punkt des Antrags wurde mit der Begründung nicht abgestimmt, dass der Bauhof beieits seit 2010 auf den Einsatz von Glyphosat verzichtet und man deshalb keinen Grund sehe, dies nochmal extra abzustimmen.
„Die Gemeinde Feldkirchen-Westerham verzichtet ab dem 01. Januar 2016 bei allen Flächen unter ihrer Bewirtschaftung auf den Einsatz von Herbiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat. Ausnahmegenehmigungen für die Anwendung solcher Mittel auf Nichtkulturflächen werden ab sofort nicht mehr bei den Landesbehörden beantragt.“
2. Punkt
Wurde mit obiger Begründung auch nicht abgestimmt, in das Protokoll wurde mitaufgenommen, dass sich Pro Comuno ebenfall verpflichtet hat, auf Glyphosat zu verzichten.
„Private Unternehmen, die Aufträge von der Gemeinde Feldkirchen-Westerham zur Pflege von Grün-, Sport- und und Verkehrsflächen erhalten, werden entsprechend auf einen Glyphosatverzicht vertraglich verpflichtet. Bei laufenden Verträgen wird auf eine freiwillige Einigung hingewirkt.“
3. Punkt:
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dass die Verwaltung bei Neuabschluss von Pacht-verträgen eine Verzichtserklärung auf Glyphosat in die Verträge aufnimmt.
Bei laufenden Pachtverträgen, die sich automatisch verlängern, ist vorerst nichts zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis: Ja 7 Nein 4
„Beim Abschluss neuer Pachtverträge für gemeindliche landwirtschaftliche Flächen und bei der Verlängerung von Pachtverträgen wird eine Klausel eingefügt, mit der sich der Pächter zum vollständigen Verzicht auf den Einsatz von glyphosathaltigen Mitteln auf diesen Flächen verpflichtet. Diese Vorgabe wird auch bei Verträgen umgesetzt, die eine automatische Verlängerung für den Fall vorsehen, dass keine Kündigung erfolgt.“

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