In der Bauausschusssitzung vom 3.8.21 wurde eine Stellplatzordung für Feldkirchen-Westerham beschlossen. Auf Initiative der Grünen sind auch Fahrradabstellplätze in der Satzung mit einbezogen worden. Bei neuen Gebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten sind vier Fahrradabstellplätze pro Wohnung nachzuweisen.
Die Fahrradabstellplätze müssen von der öffentlichen Verkehrsfläche aus ebenerdig oder über Rampen bzw. über Treppen mit Schieberampen gut zugänglich sein. Sie sollen in unmittelbarer Nähe des Eingangsbereiches des Gebäudes angeordnet werden.
Bei Einzel- und Doppelhäusern, sowie Zweifamilienwohnhäuser sind die Ausschussmitglieder der Meinung, dass die Bewohner genug Spielraum haben, Fahrradabstellplätze nach Ihren Vorstellungen anzulegen. Deshalb gelten die Regelungen der Satzung für diese Gebäude nur als Empfehlung.
Thomas Henties, Gemeinderat, Bündnis 90/Die Grünen
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