Feldkirchen-Westerham, 25.10.2019 – In der vergangenen Sitzung des Feldkirchner Gemeinderates am 22.10.2019 wurden zwei Anträge der Grünen Fraktion diskutiert: der Antrag für ein Ratsbegehren für Tempo 30 sowie für die Nutzung gemeindlicher Räume durch alle verfassungskonformen Parteien. Beide Anträge wurden lange diskutiert.
Der Antrag für ein Ratsbegehren für Tempo 30 wurde von der Mehrheit des Gemeinderates abgelehnt, da die Gemeinde nicht zuständig sei und Bürgerentscheide nicht gleichzeitig mit einer Kommunalwahl abgehalten werden dürften.
Die Grüne Gemeinderätin Sissy Spielmann stellte daraufhin die Frage, wie die Gemeinde den Beschluss vom 25.03.2019 umsetzen und Tempo 30 in Wohngebieten einführen möchte.
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die als wesentlichen Haupt-und Ortsverbindungsstraßen angesehenen Straßen werden in einem innerörtlichen Tempo 50 Bedarfsnetz erfasst. Die übrigen Ortsstraßen in der Gemeinde mit Wohnbebauung sollen zukünftig als Tempo 30 Zonen ausgewiesen werden, sofern es die örtliche Bevölkerung mehrheitlich wünscht, dies ist durch eine Befragung festzustellen.
Abstimmungsergebnis: Ja 22 Nein 1, Anwesend 23
Laut Bürgermeister Schaberl solle es nur eine Befragung der Bevölkerung geben, „sofern sie Tempo 30 ausdrücklich wünsche“. Wir verstehen dies als Aufforderung an alle Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde, sich per Email, Brief, Telefon oder persönlich an die Gemeinde zu wenden und Tempo 30 in Ihrer Wohnstraße zu fordern. Je mehr Bürger*innen sich beteiligen, desto eindrucksvoller wird das Meinungsbild werden. Wer bereits aus früheren Forderungen Unterschriftslisten für Tempo 30 vorliegen hat, kann diese Listen gleich der Nachricht beilegen. Sicherheitshalber sollte aber jede*r auf der Liste eine eigene Anfrage stellen.
Anmietung gemeindlicher Räume für alle verfassungskonformen Parteien möglich
Die Anmietung der Westerhamer AWO-Räume durch die Grünen ist auf Kritik bei einigen Gemeinderäten gestoßen. Dem Kompromiss-Angebot von Bürgermeister Schaberl, konnten sich dann alle Gemeinderäte anschließen.
Ortsansässige Parteien und Wählervereinigungen dürfen gemeindliche Räume nutzen, mit Ausnahme von großen Hallen wie Fagana Halle, Mangfallhalle, KuS und Gemeindehaus Höhenrain. Gemeinderat Bergmüller forderte den Zusatz, dass den Parteien und Wählervereinigungen nahe gelegt wird, die örtlichen Gaststätten für Veranstaltungen zu nutzen. Somit ist jetzt eine klare und eindeutige Regelung gefunden worden, die für alle ortsansässigen Parteien und Wählervereinigungen gleichermaßen gilt.
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