Bei Baumaßnahmen im Außenbereich ist seit 2009 nach Bundesnaturschutzgesetz ein ökologischer Ausgleich für die durch die Baumaßnahme verursachte ökologische Verschlechterung des Grundstücks vorgeschrieben. Der Ausgleich soll bevorzugt auf dem Grundstück, z.B. durch geeignet Pflanzungen. Auch die Gemeinden müssen bei eigenen Baumaßnahem diese Vorschrift beachten. Die Ausgleichsmaßnahmen sind bereits im jeweiligen Bebauungsplan festzulegen. Die Kontrolle der Ausgleichsmaßnahmen müsste gleichfalls durch die Gemeinden erfolgen, die dies aber aus personellen Gründen meist nicht leisten können. Unkontrolliert bleibt zudem, ob die Ausgleichsmaßnahmen nach Jahren noch Bestand haben. Die betroffenen Grundstücke sind auch im neuen Flächennutzungsplan unserer Gemeinde nicht gekennzeichnet; die vorgeschriebene Ausgleichsmaßnahmen sind daher für die Allgemeinheit nicht erkennbar.
Die Bund Naturschutz-Ortsgruppe Feldkirchen-Westerham hat in der Umweltausschusssitzung vom 15.10.2015 vorgeschlagen, dass die Gemeinde ein Ökokonto einrichtet und zwar in Form von Flächen, die bei Bedarf ökologisch aufgewertet werden können. Die Grundstückseigentümer können sich dann von der Verpflichtung zu Ausgleichsmaßnahmen auf dem eigenen Grundstück freikaufen; die Mittel dafür werden dann zur ökologischen Aufwertung der gemeindlichen Ökoflächen verwendet.
Der Umweltausschuss hat in dieser Sitzung die Verwaltung beauftragt, bis zur nächsten Umweltausschusssitzung die rechtlichen und finanziellen Grundlagen für ein Ökokonto zu klären sowie die Vor- und Naschteile eines Ökokontos aufzuzeigen. In der Sitzung am 14.04.2016 konnte dieser Tagesordnungspunkt aus Zeitgründen nicht mehr behandelt werden. Er soll bei der nächsten Sitzung wieder auf die Tagesordnung gesetzt werden.
Für das Ökokonto könnten z.B. Uferstreifen an Bächen eingesetzt werden, die von der Gemeinde erworben werden müssten. Uferstreifen können, müssen aber nicht, gegen Entschädigung von landwirtschaftlicher Nutzung freigehalten werden. Mit der Nutzung als Ökokonto könnte die landwirtschaftliche Nutzung eingestellt und ihre ökologische Funktion gesichert werden. Damit ließe sich auch die Aufweitung von Bachläufen realisieren.
03.05.2016 Günther Polz
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