Wenn neues Bauland ausgewiesen wird, dann steigt der Grundstückswert für den Eigentümer enorm, ohne dass dieser einen Finger krümmen muss.
Nach der bayrischen Verfassung Artikel 161.2 sind darum Steigerungen des Bodenwertes, die ohne besonderen Arbeits- und Kapitalaufwand des Eigentümers entstehen, für die Allgemeinheit nutzbar zu machen. Leider gibt es keinen entsprechenden Artikel in der deutschen Verfassung. Darum gilt: Bundesrecht bricht Landesrecht!
Die Stadt München schöpft den derzeitigen rechtlichen Rahmen maximal aus und verlangt, dass mindestens 60% eines Bauerwartungslandes in kommunaler Hand sein müssen bevor eine Fläche als Bauland ausgewiesen und erschlossen wird.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellte im Gemeinderat den Antrag, dass die Gemeinde Feldkirchen-Westerham zukünftig beim Ankauf von Grünland für eine bauliche Entwicklung ebenfalls den Schlüssel von 60 zu 40 anlege. Wer Bauland erschlossen haben will, muss zuvor 60% der Fläche an die Gemeinde zu einem von einem Wertgutachten ermittelten Preis verkaufen.
Für die Gemeinde besteht mit dem Ankauf von Bauerwartungsland die einzige Möglichkeit, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
Leider wurde der Antrag in der Sitzung vom 23.7.2019 mit 7 zu 16 Stimmen abgelehnt. Somit bleibt es in der Gemeinde bei einem Schlüssel von 50 zu 50.
Christof Langer
Gemeinderat in Feldkirchen-Westerham, Fraktionssprecher Bündnis 90/Die Grünen
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